00Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der Finance Media GmbH im Zusammenhang mit der Vermarktung von Werbeflächen. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.

  1. Begriffe

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Sinne der Verträge, die auf der Basis dieser Bedingungen abgeschlossen werden, gelten als Werbeauftrag alle Vereinbarungen über die Platzierung eines oder mehrerer Werbemittel im Internet, aus einem Text, einem oder mehreren Bildern, auch in Kombination mit Text, mit Tonfolgen oder Bewegtbildern (Banner), mit einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten/Seiten im Bereich des Auftraggebers herstellt (Link), bestehende, an ein breites Publikum gerichtete Informationen.

Die Finance Media GmbH übernimmt die Beratung und Vermarktung bezüglich Werbung auf diversen Internetseiten ihrer Vermarktungspartner. Ein Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Auftrag eines Kunden an die Finance Media GmbH zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen, sowie jegliche Kombinationen daraus. Diese Werbeflächen sind jeweils mit einem Verweis (Link) auf die Internetseiten des Auftraggebers oder auf weiterführende Internetseiten der Finance Media GmbH versehen.

  1. Vertragsschluss

Die Finance Media GmbH präsentiert im Internet verschiedene von ihr angebotene Leistungen in Form einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Das zum Vertragsschluss führende Angebot gibt der Vertragspartner schriftlich, per E-Mail, bzw. mündlich oder fernmündlich ab, der Vertrag kommt jedoch erst durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages durch die Finance Media GmbH zustande. Es gelten ausschließlich diese AGB sowie die im Auftrag definierten Konditionen. Die AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Agenturverträge

Wenn eine Werbeagentur Vertragspartner ist, kommt der Vertrag mit der Agentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll ein Dritter (Auftraggeber der Werbeagentur) Vertragspartner der Finance Media GmbH werden, muss er von der Agentur namentlich benannt werden. Die Auftragserteilung an die Werbeagentur ist nachzuweisen. Agenturen und sonstige Werbevermittler haben Ihre Vereinbarungen über bei der Finance Media GmbH gebuchte Werbeleistungen an den Preislisten der Finance Media GmbH zu orientieren, bei einem krassen Missverhältnis zwischen den vom Vermittler weitergegeben Preisen zur Preisliste der Finance Media GmbH kann die Finance Media GmbH auch bereits abgeschlossene Verträge, auch wenn die Leistung bereits teilweise erbracht ist, fristlos kündigen, ohne dass Schadenersatzansprüche oder Rückzahlungsansprüche zu Lasten der Finance Media GmbH entstehen.

Für Aufträge, die über Werbe-/Mediaagenturen erteilt werden, wird eine Agentur-Provision (AE) auf das Kundennetto gewährt, sofern diese im Angebot/Auftrag ausgewiesen ist. Das Kundennetto ist die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer und nach Abzug von allen Rabatten.

  1. Abwicklungsfrist

Wenn dem Auftraggeber einzelvertraglich das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt ist, muss der Abruf innerhalb eines Jahres ab Vertragsschluss erfolgen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgerufene Werbeleistungen verfallen unter fortbestehender Vergütungspflicht des Auftraggebers.

  1. Werbedaten

Der Auftraggeber liefert spätestens zwei Werktage vor Schaltungsbeginn vollständige, einwandfreie und geeignete Werbedaten, die den aktuell abrufbaren technischen Spezifikationen von Finance Media GmbH entsprechen. Finance Media GmbH ist berechtigt, Werbung, die nicht als solche erkennbar ist, mit dem Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gelieferten Werbemittel frei von schadhafter Software sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Finance Media GmbH etwaige Unregelmäßigkeiten in den Werbemitteln unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung (auch schriftlich) mitzuteilen.

Die Finance Media GmbH akzeptiert die folgenden Formate: JPG, GIF, animated GIF, HTML, DHTML, Flash, HTML5 und Javascript redirect tags. Etwaige Abweichungen sind mit der Finance Media GmbH abzustimmen.

Der Auftraggeber überträgt sämtliche Rechte an die Finance Media GmbH, die zur Durchführung des Werbeauftrags notwendig sind. Dazu gehören insbesondere die Rechte für die Nutzung der Werbung, einschließlich im Internet erforderlicher urheberrechtlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstiger Rechte, insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der Werbeinhalte erforderlichen Rechte besitzt und zur Übertragung der vorgenannten Rechte befugt ist. Der Auftraggeber stellt die Finance Media GmbH und deren Vermarktungskunden von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte und gesetzlicher Bestimmungen frei, welche von Dritten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbeflächen und/oder der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte geltend gemacht werden. Der Auftraggeber haftet allein für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber erstattet der Finance Media GmbH und deren Vermarktungskunden die in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen und Kosten.

Eventuelle Mängel nach der Schaltung sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Schaltungsbeginn zu rügen – innert max. zwei Tagen. Bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung der Werbedaten und Werbemittel endet drei Monate nach letztmaliger Verbreitung der Werbemittel.

  1. Ablehnung

Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, kann die Finance Media GmbH ablehnen oder sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische Inhalte zum Gegenstand haben. Ändert der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig nachträglich, auch soweit Daten betroffen sind, auf die durch ein Link verwiesen wird, und erfüllt die Änderung die Voraussetzungen des Absatzes 1 dieser Bestimmung, kann die Finance Media GmbH das betreffende Werbemittel, bzw. den Auftrag sperren und die Veröffentlichung beenden.

  1. Schutzrechte

Der Auftraggeber ist Inhaber aller Rechte an den Werbedaten und stellt die Finance Media GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den Werbedaten entstehen können. Der Auftraggeber überträgt der Finance Media GmbH alle für die Veröffentlichung der Werbung im Internet erforderlichen Rechte örtlich unbegrenzt, zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages notwendigen Umfang.

  1. Preise

Der Preis für einzelne Werbeaufträge richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten, gültigen Preisliste der Finance Media GmbH. Sofern die Finance Media GmbH unabhängig von der jeweils aktuell gültigen Preisliste ein Angebot mit Sonderpreisen erstellt, gelten gegebenenfalls ergänzend, abweichende Sonderkonditionen, die im Zusammenhang mit dem Sonderpreis gesondert vereinbart werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermarktung von Werbeflächen auch für die Sondervereinbarung fort. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die die Finance Media GmbH nicht zu vertreten hat, bzw. aufgrund einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die Finance Media GmbH nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich gewährten Nachlass und dem der tatsächlichen Menge an gebuchten Leistungen entsprechenden Nachlass an den Anbieter zurückzuerstatten. Ist vertraglich mit dem Kunden eine Vergütung auf Basis von AdImpressions oder Clicks vereinbart, so ist für die Höhe des Vergütungsanspruchs die Ermittlung der AdImpressions oder Clicks durch den AdServer der Finance Media GmbH maßgeblich.

  1. Gewährleistung

Fehler in Hard- und Softwarekomponenten, die von der Finance Media GmbH nicht zu vertreten sind, stellt keine fehlerhafte oder Schlechtleistung dar. Bei einem Ausfall des AdServer über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden (fortlaufend) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitpunkt des Ausfalls, falls die gebuchte Zeit nicht nachgeholt werden kann. Bei sonstigen Störungen, die die Durchführung eines Auftrages verhindern und nicht von der Finance Media GmbH zu vertreten sind, wird der Werbeauftrag, soweit möglich und dem Auftraggeber zumutbar, nachgeholt, ohne dass die vertraglich vereinbarte Vergütung wegen der zeitverzögerten Ausführung des Auftrages gemindert wird.

Finance Media GmbH stellt für die Schaltung von Werbeflächen eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen dieses technischen Standards ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht garantiert.

  1. Haftung

Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Finance Media GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet die Finance Media GmbH nur dann, wenn sie gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet hat oder wenn ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges der Finance Media GmbH mit einer vertraglich geschuldeten Leistung besteht. Ersatzansprüche für Sach- und Vermögensschäden, die nicht Verzugsschaden sind, bestehen gegen die Finance Media GmbH nur dann, wenn sie die vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen muss (Schadensersatz statt der Leistung). Diese Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung der Finance Media GmbH geht nicht über den vertragstypischen Schaden hinaus.

Die Finance Media GmbH haftet nicht für die Inhalte der von ihr vermarkteten Seiten Dritter. Verantwortlicher ist der jeweilige Betreiber.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der Finance Media GmbH sind sofort und ohne weiteren Abzug, soweit er nicht als Nachlass bereits in der Rechnung ausgewiesen ist, zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz und eine Verzugspauschale von 25 € berechnet. Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift werden zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die Finance Media GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlungen verlangen.

  1. Kündigung, Stornomöglichkeit

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Bis zu zwei Wochen vor Buchungsbeginn können Werbeaufträge kostenfrei vom Auftraggeber gekündigt werden, bei weniger als zwei Wochen werden 30% Stornierungsgebühr berechnet. Bei einer Kündigung nach Kampagnenstart werden 50% des Auftragwertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung noch aussteht, in Rechnung gestellt. Die bis zum Vertragsende von der Finance Media GmbH erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

  1. Informationspflicht des Anbieters

Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, stellt die Finance Media GmbH die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel innerhalb von drei Werktagen nach Beendigung des Werbeauftrags/Ende der Schaltung für den Auftraggeber zum Abruf bereit.

  1. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

  1. Digital Service Act (DSA)

Die europäische Verordnung „Digital Service Act“ (DSA), zu Deutsch „Gesetz über digitale Dienste“ soll mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld herbeiführen. Mit dem DSA soll konsequenter gegen illegale Online-Inhalte wie Hassrede, Marken- und Produktpiraterie oder unsichere Produkte vorgegangen werden. Zudem soll mehr Transparenz über die Moderation und Darstellung von Inhalten gewährleistet sein. Der DSA ist am 16. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten. Die Finance Media GmbH ist bemüht, dies gesetzeskonform umzusetzen.

  1. Sonstiges

Die Finance Media GmbH ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus den Werbeaufträgen an andere Unternehmen zu übertragen.

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon unberührt.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Finance Media GmbH, im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Geschäftssitz der Finance Media GmbH auch Gerichtsstand. Für die Durchführung sämtlicher abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Stand 01-2024